Zum einen führt die Einbalsamierung zu einer Verlängerung der
gesetzlichen Bestattungsfrist. Zu anderen eröffnet sie Hinterbliebenen die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum von deren Nächsten Abschied zu nehmen. Der Hauptgrund für eine thanatopraktische Behandlung ist darüber hinaus das daraus resultierende positive, natürliche Erscheinungsbild des Verstorbenen.

Ästhetische Veränderungen können durch eine Behandlung
rückgängig gemacht werden. Im Folgenden sind Gründe für solche Veränderungen aufgeführt:

• Lange, schwere Krankheit (z. B. Krebsleiden)
• Gewalteinwirkung (z. B. durch einen Unfall)
• Verfärbung sichtbarer Bereiche (z. B. Gefäßsystem-Verschlüsse)
• Zustand des Verstorbenen (z. B. Adipositas)

BEWEGGRÜNDE ZUM DURCHFÜHREN EINER BEHANDLUNG